Geschäftsführer einer mittelgroßen und großen GmbH sind gemäß dem Handelsrecht verantwortlich dafür, dass der Jahresabschluss geprüft wird. Kleine GmbHs sind nicht prüfungspflichtig. Allerdings können auch die Geschäftsführer und Gesellschafter einer kleinen GmbH eine unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses ansetzen.
Erfüllung der gesetzlichen Anforderung einer Pflichtprüfung
Erhöhte Sicherheit über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
Die Geschäftsführung veranlasst eine Prüfung zu ihrer eigenen Entlastung.
Aufdeckung von Schwachstellen im Unternehmen und IKS
Motivierung von Mitarbeitern zu pflichtgemäßem Handeln
Erschweren und Verhinderung von Unterschlagungen
Vertragliche Prüfung vor dem Kauf einer GmbH
Vertragliche Prüfung aus einem Kreditvertrag (vor allem Banken)
Umfassender Einblick in Prozesse und Unternehmen